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VG Augsburg: Eilrechtsschutz des Nachbarn, Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes zum Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber im Gewerbegebiet, Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs (verneint), Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, Würdigung nachbarlicher Interessen, Rücksichtslosigkeit des Vorhabens (verneint), Dringend benötigte Unterkünfte
Beschluss vom 21.07.2023 – Au 5 S 23.1052